Navigation überspringen

Arbeitsschutzausschuss

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Eine der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes ist es, dass die Aufgaben der Betriebsärzte und der Sicherheitsfachkräfte in gegenseitiger Zusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes im Betrieb wahrgenommen werden müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz institutionalisiert diese Zusammenarbeit in Form eines Arbeitsschutzausschusses. Es sind danach beim Kultusministerium, bei den Regierungspräsidien, bei den Staatlichen Schulämtern, sowie bei den Gymnasien und beruflichen Schulen solche Arbeitsschutzausschüsse einzurichten.

Folgende Mitglieder befinden sich im ASA-des Staatlichen Schulamtes Karlsruhe:

Herr Herm

Ansprechpartner des ASA,
Schulaufsichtsbeamter,

Beauftragter für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Frau Großmann



Mitarbeiterin im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schulpsychologin in der Schulpsychologischen Beratungsstelle

Frau Nöltner-Vogt

Beauftragte für Chancengleichheit

Herr Hammer

Mitglied des Örtlichen Personalrats

 


Frau Grimm

Stellvertreterin Schwerbehindertenvertreter

Herr Dr. Flick

Betriebsärztlicher Beauftragter der BAD-GmbH

Herr Ries    

Sicherheitskragt bei der BAD-GmbH


Verwaltungsleiter im SSA

Ansprechpartner: Herr Frank Herm

 

                

    

  

         

            

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.