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31.07.2020

Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2020

Mit der Änderung des Schulgesetzes zum 1. August 2020 treten auch einige Neuerungen in Kraft, die datenschutzrechtliche Bedeutung haben:
Einsatz von informationstechnischen Systemen zur Gestaltung des Unterrichts - Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen - Schulverwaltungssoftware „Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg“ (ASV-BW) wird verpflichtend

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