20.03.2021
Corona-Krise: Beratende Informationen zum Ersatzunterricht (Fernlernunterricht)
Fragen und Antworten zum aktuellen Schul- und Kitabetrieb |
"Homeschooling"Der Begriff Homeschooling in Bezug auf die digitale Lernstoff-Versorgung der Schülerschaft für zu Hause wird derzeit in den Medien, Presse und TV missverständlich verwendet. Denn Hausunterricht in der Form, dass die Schulpflicht umgangen wird, ist in Deutschland verboten. In der aktuellen Situation ist es daher richtig von Fernlernangeboten oder von Fernunterricht zu sprechen. |
Inhaltsübersicht Datenschutz Schulen |
Hinweise und Empfehlungen für Schulen
- SICHERHEITSHINWEISE: Zum Schutz von Videokonferenzen im Fernlernunterricht sind sichere Instanzen, Meeting IDs und Passwortschutz dringend zu verwenden! Hinweise Fremdzugriff bei Videomeetings
- Digitalen Übermittlung von Noten an die Schülerschaft: Ist die Bereitstellung der Leistungsübersicht (Noten) nicht bis zur Wiederaufnahme in den Präsenz- oder Wechselunterricht möglich, nutzen Sie bitte Wege, die sicherstellen, dass die Noten/Bewertungen keinesfalls unbefugten Dritten zugänglich werden. Noten sind nach DSGVO besonders sensible personenbezogene Daten. Im LMS Moodle können über zugewiesene Module, auf die nur Ihre Schüler/-innen Zugriff haben, solche Übermittlungen stattfinden. Dies gilt auch für ein sicheres 1:1 BBB Meeting. Die Chat/Mitteilungsfunktion ist nicht geeignet, da diese im Abonnement per E-Mail unverschlüsselt nachgereicht wird. Sollte es Unsicherheiten geben, ist auch der Telefonanruf eine passende Möglichkeit.
- Schulen BW: Regelungen im Einzelnen
Schriftliche Leistungsfeststellung unter Pandemiebedingungen
Fernunterricht - Maskenpflicht
- FAQ Schulbetrieb an SBBZ unter Coronabedingungen
- Übersicht November 2020 für Schulen zum
Thema Videocalls, Apps und Datenschutz - Hinweise zur Übermittlung von E-Mail-Adressen an die Gesundheitsämter im Zuge der Nachverfolgung von möglichen Ansteckungsketten Corona/Covid 19.
- Umgang mit Musterschreiben und Klageandrohungen: Es besteht keine Veranlassung, vorformulierte „Haftungserklärungen“ zu unterzeichnen. Siehe auch aktuelle Handreichung Maskenpflicht (S. 8 und 9)
- Zum 01.08.2020 gibt es in Baden-Württemberg eine Änderung des Schulgesetzes. Diese betrifft auch den Einsatz von informationstechnischen Systemen zur Gestaltung des Unterrichts. Bitte informieren Sie sich hier!
- Achten Sie bei Schul-Software auf Angebote, die eine Datenverarbeitung im Auftrag der Schule (Art. 28 DSGVO, sog. „Auftragsverarbeitung“) vorsehen. Dies erfordert einen ADV-Vertrag und eine Übernahme in das Verarbeitungsverzeichnis der Schule. Die Schule muss jederzeit Kontrolle über die Datenverarbeitung haben. Achten Sie auf den Hinweis, dass der Hersteller keine Nutzerdaten an Dritte weitergibt und keine Tracking Tools einsetzt. Vermeiden Sie längerfristige vertragliche Bindungen und Abonnements. Die Schulleitung bleibt verantwortliche Stelle.
- Lehrkräfte, die eigene (private) Endgeräte verwenden, sollen gemeinsam mit der Schulleitung darauf achten, den "Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte..." auszufüllen. Auch Lehrkräfte können mobile Endgeräte bei der Schule leihen, wenn sie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfügen.
- Problem mit Padlet.com: Datenschutz vs. Nützlichkeit! Die Bereistellung von Bords und Dokumentensammlungen in Padlet.com erfreut sich hoher Beliebtheit. Allerdings ist der datenschutzrechtlich einwandfreie Einsatz nicht gegeben, besonders in "angemeldeten" Browsern, Mobiltelefonen oder an privaten Endgeräten der Schüler/-innen! Es ist zu empfehlen, Padlet nur in der Schule an den dortigen Geräten ohne gleichzeitiges Login zu verwenden. Die Einstellung der Pinnwand sollte "geheim" bleiben! Da in einem Padlet meist viel "verlinkt" wird, ist auch auf das Urheberrecht ein besonderes Augenmerk zu richten.
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat Ende Oktober 2020 grünes Licht für das Pilotprojekt zum Einsatz von Microsoft 365-Werkzeugen in der Digitalen Bildungsplattform gegeben. 20-30 berufliche Schulen sind für die freiwillige Teilnahme am Pilotprojekt vorgesehen. Direktlink zum Artikel
Viele weitere Antworten des Kultusministeriums (FAQ-Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten) für Schulen direkt hier klicken.
Videokonferenzsysteme
VideoCalls und Videoconferencing-Tools sind in der Krisenzeit von Eltern, SuS, Schulen und Lehrkräfte besonders angefragt. Bitte beachten Sie als verantwortliche Schulleitung den Datenschutz. Vieles ist datenschutzrechtlich bedenklich. Das Kultusministerium bietet allen Schulen kostenlos Moodle mit Videokonferenzen (BBB) an.
Tipps für Lehrkräfte im Umgang mit Videokonferenzen (LMZ)
1. Jitsi sicher über SMZ/KMZ/LMZ
Alternative Nutzung von Jitsi kann nun sicher über den Server des SMZ Karlsruhe oder über die Server des KMZ Karlsruhe aufgerufen werden:
- Schulen im Stadtkreis Karlsruhe SMZ Karlsruhe - Jitsi Videokonferenz
- DirektLink auf Jitsi SMZ
- Schulen im Landkreis Karlsruhe Kreismedienzentrum - Jitsi Videokonferenz
- DirektLink auf Jitsi KMZ
Videoanleitung zu Jitsi (Medienzentrum Mittelbaden)
Achtung: Wählen Sie als Konferenzraumname bei Videokonferenzen nicht "Test" oder "Klasse8" o.ä., damit nicht andere Teilnehmer unabsichtlich dazukommen! Eine Passwortvergabe als Moderator ist wichtig! Vor der Nutzung sollte man sich auch hier einmalig eine Zustimmung mit Datenschutzhinweisen einholen!
2. Big Blue Button (BBB) mit Moodle
In diesem Zusammenhang hat das Kultusministerium auf den Anstieg der Anfragen von Schulen nach einem datenschutzkonformen Videokonferenztool reagiert und Big Blue Button (BBB) bereits seit Mitte April in einer Testphase zur Verfügung gestellt. Interessierte Schulen können seit Anfang Mai Bedarf anmelden und BBB als zusätzliche Funktion in ihrem Moodle-Account, der allen Schulen am Beginn der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt wurde, freischalten lassen. „Eine Videokonferenz kann zwar den Unterricht im Klassenraum nicht ersetzen, aber sie kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „In welcher Form Big Blue Button zum Einsatz kommt, entscheiden die Lehrkräfte nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten selbst.“
Anfragen zur direkten Nutzung können über bbb@lehrerfortbildung-bw.de gestellt werden.
Unterrichtsstörungen bei BBB - Was kann man als Lehrkraft tun?!
Einige Hinweise und beratende Informationen
Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021 (KM)
Datenschutzkonforme Auswahl und Nutzung von Apps (KM)
Textvorschlag Einverständnis VideoCall Schüler/Eltern mit Jitsi - Freiwillige
Nutzung auf der Grundlage einer informierten Zustimmung
Beispiel der Hopp-Foundation (mit freundlicher Genehmigung, Stand veraltet)
Regeln Digitaler Unterricht
mit Jitsi
(ebenfalls Hopp-Foundation)
Nutzungsordnung Videokonferenz für junge Schüler/-innen
mit freundlicher Genehmigung Herr Hauser, SSA BB
Hinweise der Pressestelle des Landesdatenschutzbeauftragten BW
Freie Onlineangebote für Schulen (datenschutzfreundlich)
Anton - Lernapp
(Auf Grund eines Datenvorfalles im März 2021 wird empfohlen, kein Login zu erstellen und nur mit
Spitznamen zu arbeiten)
KMK Linkliste für Lernen von zu Hause
Landesbildungsserver Onlineunterricht / Prüfungsvorbereitung
LearningApps - Viele Aufgaben und Tests
LMZ - Übersicht, Hinweise und Angebote
Meetzi - Virtuelles Klassenzimmer
Moodle "Light" für
Schulen
BigBlueButton für
Videokonferenzen an Schulen
Netzklasse (browserbasierter Unterricht) nicht mehr kostenlos!
Planet Schule SWR Schulfernsehen
Messenger Threema für Schulen
seit Ende April stellt das Kultusministerium den Instant-Messenger „Threema Work“ für Lehrkräfte zur Verfügung, der zu dienstlichen Zwecken datenschutzkonform genutzt werden kann. Für Eltern, Schülerinnen und Schüler ist der Messenger nicht kostenlos. Umfangreiches Begleitmaterial zur Einrichtung und Nutzung des Messenger finden sie auf den Seiten des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg unter: www.lmz-bw.de/threema-work
Info zu Messenger Threema Lehrkräfte
Datenschutzerklärung für Lehrkräfte
Nutzungsordnung für Lehrkräfte
Datensparsame Konfiguration aus Datenschutz-Brief #3
(mit freundlicher Genehmigung bDSB, SSA Pforzheim)
Hinweise des LfDI
Nutzung von Microsoft Teams / MS-O 365
Auf Grund der noch zu prüfenden MS 365 / Office 365 Pläne und der neuen Beurteilung der rechtskonformen Nutzung von Microsoft-Diensten, die aktuell in einem ganz neuen Licht erscheinen, da sich die Rechtslage durch das ergangene EuGH-Urteil „Schrems II“ maßgeblich verändert hat, können keine abschließenden Bewertungen ausgesprochen werden! Ein Verbot durch das Kultusministerium liegt nicht vor! (Juli 2020)
Das Kultusministerium nimmt hier zur Diskussion um die Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen Stellung. (August 2020)
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365?s=09
Microsoft Dienste / MS-O 365 für Schulen
LfDI begleitet Pilotprojekt des Kultusministeriums zur Nutzung von Microsoft Office 365 an Schulen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt sich in seiner beratenden Funktion am Pilotprojekt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Nutzung einer speziell für den Schulbereich konfigurierten Version von Microsoft Office 365. Ziel ist es, die Praktikabilität und Datenschutzkonformität der Software zu erproben und Schulen künftig eine umfangreiche digitale Arbeitsplattform anzubieten.