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04.01.2023

Beratende Informationen für Schulen in der Pandemiezeit

Regelungen ab 2023 für den Schulbetrieb



Inhaltsübersicht

Videokonferenzen

Hinweise & Info

Freie Angebote

Threema

Datenschutz Schulen

Hinweise und Empfehlungen für Schulen

  • Es besteht an den Schulen grundsätzlich Präsenzpflicht. Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit COVID-19 besteht. Damit entfällt die im Schuljahr 2020/2021 eröffnete Möglichkeit, sich gegen die Teilnahme am Präsenzunterricht und damit für eine Teilnahme am Fernunterricht entscheiden zu können, ohne dass dafür besondere Gründe nachgewiesen werden mussten.
  • Schulen BW: Regelungen im Einzelnen
  • Maskenpflicht und Testung in der Schule
  • IT-Versorgung der Schulen - Refokussierung von BelWü
    Umstrukturierung BelWü: FAQ für Schulen
  • SICHERHEITSHINWEISE: Zum Schutz von Videokonferenzen im Fernlernunterricht sind sichere Instanzen, Meeting IDs und Passwortschutz dringend zu verwenden! Hinweise Fremdzugriff bei Videomeetings
  • Übersicht für Schulen zum
    Thema Videocalls, Apps und Datenschutz
  • Hinweise zur Übermittlung von E-Mail-Adressen an die Gesundheitsämter im Zuge der Nachverfolgung von Ansteckungsketten Corona/Covid 19.
  • Umgang mit Musterschreiben und Klageandrohungen: Es besteht keine Veranlassung für Schulen, vorformulierte „Haftungserklärungen“ zu unterzeichnen.
  • Achten Sie bei Schulsoftware, die personenbezogene Daten verarbeitet, auf Angebote, die eine Datenverarbeitung im Auftrag der Schule (Art. 28 DSGVO, sog. „Auftragsverarbeitung“) vorsehen. Dies erfordert einen AV-Vertrag und eine Übernahme in das Verarbeitungsverzeichnis der Schule. Die Schule muss jederzeit Kontrolle über die Datenverarbeitung haben. Achten Sie auf den Hinweis, dass der Hersteller keine Nutzerdaten an Dritte weitergibt und keine Tracking Tools einsetzt. Vermeiden Sie längerfristige vertragliche Bindungen und Abonnements. Die Schulleitung bleibt verantwortliche Stelle.
  • Lehrkräfte, die eigene (private) Endgeräte dienstlich verwenden, müssen gemeinsam mit der Schulleitung darauf achten, den "Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte..." auszufüllen. Auch Lehrkräfte können mobile Endgeräte bei der Schule leihen, wenn sie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfügen.
  • Hinweise LfDI: Hilfestellung – Bekanntgabe der Halbjahresinformationen während der Pandemie

Videokonferenzsysteme

VideoCalls und Videoconferencing-Tools sind in der Krisenzeit von Eltern, SuS, Schulen und Lehrkräfte besonders angefragt. Bitte beachten Sie als verantwortliche Schulleitung den Datenschutz. Vieles ist datenschutzrechtlich bedenklich. Das Kultusministerium bietet allen Schulen kostenlos Moodle mit Videokonferenzen (BBB) an, sowie die Lernplattform itsLearning.

Tipps für Lehrkräfte im Umgang mit Videokonferenzen (LMZ)

1. Jitsi sicher über SMZ/KMZ/LMZ

Alternative Nutzung von Jitsi kann nun sicher über den Server des SMZ Karlsruhe oder über die Server des KMZ Karlsruhe aufgerufen werden:

Videoanleitung zu Jitsi (Medienzentrum Mittelbaden/Youtube)

Achtung: Wählen Sie als Konferenzraumname bei Videokonferenzen nicht "Test" oder "Klasse8" o.ä., damit nicht andere Teilnehmer unabsichtlich dazukommen! Eine Passwortvergabe als Moderator ist wichtig! Vor der Nutzung sollte man sich auch hier einmalig eine Zustimmung mit Datenschutzhinweisen einholen!

FAQ zum Datenschutz bei Distanzunterricht

KM Einwilligung und Mustervorlage mit Nutzungshinweisen für Schüler/-innen und Eltern, wenn aus dem häuslichen Bereich Videostreaming mit Bild und Ton übertragen wird.

2. Big Blue Button (BBB) mit Moodle

Unterrichtsstörungen bei BBB - Was kann man als Lehrkraft tun?!

3. Its-Learning Bildungsplattform

Mit itslearning startet nun ein weiterer Bestandteil der Digitalen Bildungsplattform. Es handelt es sich um ein Lernmanagementsystem, das viele Funktionen bereit stellt, mit denen digital gestützter Unterricht sowohl vor- und nachbereitet, als auch durchgeführt werden kann.

Unterlagen Rollout ItsLearning für die Schulleitung 0422

Weitere Informationen zu digitalen Lernplattformen des Kultusministeriums

Direkt zu itsLearning Baden-Württemberg

Weitere Hinweise und beratende Informationen

Datenschutzkonforme Auswahl und Nutzung von Apps (2018/KM)

Info ÖPR digitale Lern-/ Informations- und Kommunikationsplattformen

Hinweise der Pressestelle des Landesdatenschutzbeauftragten BW

Freie Onlineangebote für Schulen
(datenschutzfreundlich)

Anton - Lernapp
(Auf Grund eines Datenvorfalles im März 2021 wird empfohlen, kein Login zu erstellen und nur mit Spitznamen zu arbeiten)

KMK Linkliste Distanzlernen

Landesbildungsserver Onlineunterricht / Prüfungsvorbereitung

LearningApps - Viele Aufgaben und Tests

Moodle "Light" für Schulen
BigBlueButton für Videokonferenzen an Schulen

Planet Schule SWR Schulfernsehen

Padlet.com: Im Zusammenhang mit Unterricht empfehlen wir den Wechsel auf TaskCards. (Informationen dazu auch hier)

TaskCards: Angebot Lizenz für Lehrkräfte des SMZ / LMZ Karlsruhe

Messenger Threema für Schulen

seit Ende April stellt das Kultusministerium den Instant-Messenger „Threema Work“ für Lehrkräfte zur Verfügung, der zu dienstlichen Zwecken datenschutzkonform genutzt werden kann. Für Eltern, Schülerinnen und Schüler ist der Messenger nicht kostenlos. Umfangreiches Begleitmaterial zur Einrichtung und Nutzung des Messenger finden sie auf den Seiten des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg unter: www.lmz-bw.de/threema-work

Achtung: Mit Threema Work Landeslösung für Lehrkräfte können laut neuer Nutzungsordnung Gespräche mit Eltern und Schüler/-innen über Lernstand, Noten, usw. geführt werden. Seitens LfDI gilt Threema als möglicher, elektronischer Kanal zur Übermittlung, z.B. der Halbjahresinformationen, sofern der korrekte Empfänger eindeutig identifiziert ist. Dazu wurden die Schulen durch das Kultusministerium erneut informiert.

Threema Schreiben KM 27.01.2022

Info zu Messenger Threema Lehrkräfte

Datenschutzerklärung für Lehrkräfte

Nutzungsordnung für Lehrkräfte (2022)

Datensparsame Konfiguration aus Datenschutz-Brief #3
    (mit freundlicher Genehmigung bDSB, SSA Pforzheim)

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